Heute haben wir aus der Zeitung erfahren, dass Julian Keller für zwei Jahren wegen Dopings gesperrt wurde. Es wurde nachgewiesen, dass er verbotenerweise Substanzen zu sich genommen hat (Androsteron und Etiocholanolon).
In der Kärntner Krone ist folgendes zu lesen (AUSZUG): Bei der Anhörung wurde dem Völkermarkter grundsätzlich geglaubt, dass ein Grippe-Medikament das Vorhandensein der verbotenen Wirkstoffe Androsteron und Etiocholanolon ausgelöst hat. Da aber „die Möglichkeit zur Vermeidung und somit fahrlässiges Handeln“ vorlag, gab es dennoch eine zweijährige Sperre.
Für den LAC – obwohl in allen Belangen absolut schuldlos – stellt diese Sperre einen besondere Herausforderung in der mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Erfolgsgeschichte des Vereins dar. Der Verein hat sich immer gegen Doping ausgesprochen, dies wurde sogar bei der Gründung des Vereins in den Statuten festgeschrieben, umso bedauerlicher ist diese Erkenntnis des ÖADR.
Festzustellen ist, dass er die Substanzen grob fahrlässig, aber nicht vorsätzlich zu sich genommen hat.
Wir möchten auch festhalten, dass Julian bis zu den Hallenmeisterschaft 2019 immer von vereinsfremden Trainern betreut wurde
AUSZUG aus ÖADR (Österreichische Anti Doping Rechtskommission) Information zum Fall:
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass bei Julian KELLERER in der, anlässlich einer Kontrolle „In-Competition“ (ICC) am 17.02.2019 im Zuge der Österreichischen Hallenstaatsmeisterschaften im Wiener Ferry Dusika Stadion abgegebenen, Dopingprobe verbotene Substanzen gefunden worden waren, die dieser in grob fahrlässiger Weise zu sich genommen hatte. Julian KELLERER war daher für die Dauer von 2 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, zu sperren.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 15.07.2019 und endet am 14.07.2021, um 24:00 Uhr.
Anbei der Link zum ÖADR-Artikel (sollte es nicht funktionieren, dann den Link in die Suchleiste einfügen):
https://www.oeadr.at/de/intern:36/pressemitteilungen-2019
file:///C:/Users/GNTER~1/AppData/Local/Temp/Pressemitteilung%20Julian%20KELLERER%2012.12.2019%20(2%20Jahre%20Sperre).html
Die Entscheidung der ÖADR ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist eventuell noch ein Rechtsmittel ergreifen können.